Hygiene in der Zahnarztpraxis

Mehr als nur Saubermachen

All unsere engagierte Zahnmedizin, unser vielfältiges Know-how und unsere Leidenschaft für schöne Zähne wären zwecklos, wenn wir nicht genauso viel Leidenschaft für die Praxishygiene aufbrächten.

In diesem Artikel wollen wir Sie kurz einführen in das weite Feld der zahnärztlichen Hygienebestimmungen. Diese Bestimmungen sind gesetzlich geregelt und werden regelmäßig den aktuellen Anforderungen angepasst.

Erfahren Sie hier, was es für Sie bedeutet, sich auch in Punkto Hygiene voll und ganz auf die kuk Zahnärzte verlassen zu können.

Hygienerichtlinien haben Gesetzescharakter

Die Anforderungen, die das Infektionsschutzgesetz an die Hygienebestimmungen in deutschen Zahnarztpraxen stellt sind immens.

Und die wichtigste Einrichtung, die Richtlinien zur Hygieneverordnung herausgibt und deren Empfehlungen Gesetzescharakter haben, ist das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin

§36 des Infektionsschutzgesetzes lautet, dass Einrichtungen bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden, durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden können. Und Zahnarztpraxen gehören definitiv zu solchen Eirichtungen.

Seit langem führen wir durch ein entsprechendes Qualitätsmanagement mit exakt abgestimmten Hygieneplänen die Hygiene in unserer Praxis auf dem verlangt hohen Niveau durch.

Standardmaßnahmen in der Hygiene bei Mitarbeitern einer Zahnarztpraxis

Wie in allen medizinischen Berufen kommt den Händen eine wichtige Bedeutung zu. Deshalb messen wir der Hygiene an den Händen einen großen Stellenwert bei.

Aus diesem Grund tragen wir in unserer Praxis auch keine Schmuckstücke an Händen und Armen, da durch sie die gründliche Reinigung dieser Körperteile erschwert würde.

Das Gleiche gilt übrigens auch für künstliche Fingernägel, die in Berufen mit erhöhter Infektionsgefahr grundsätzlich nicht erlaubt sind.

Und für uns ist es selbstverständlich, dass eine sorgfältige hygienische Händedesinfektion beim Umgang mit Patienten erfolgt.

Genauso wie es in unserer Praxis selbstverständlich ist, dass wir die Handschuhe zwischen, und falls notwendig sogar während den Patientenbehandlungen, regelmäßig wechseln und nicht nur desinfizieren.

Kommen wir nun von den Händen zum Gesicht. Da viele Keime durch Tröpfcheninfektion übertragen werden, ist es zwingend notwendig, bei Arbeiten einen Mund- und Nasenschutz und gegebenenfalls auch einen Augenschutz zu tragen.

Hygienestandards in den Praxisräumen

Oberflächen in den Behandlungsräumen müssen nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert werden.

Die heute gängige, und auch bei uns eingesetzte Methode, ist die Wischdesinfektion aller Oberflächen im Behandlungszimmer. Dazu nutzen wir feuchte Tücher aus Einmalspendern.

Damit desinfiziert die Stuhlassistentin nach jeder Behandlung die entsprechenden Flächen. Und sie entfernt eventuelle Blutspritzer oder sonstige Körperflüssigkeiten von den Geräten und Instrumenten.

Die allgemein zugänglichen Räume, wie Wartezimmer oder Flure werden regelmäßig nach Praxisende gründlich gereinigt

Wobei den Toiletten natürlich besondere Sorgfalt und entsprechende Hygienemaßnahmen entgegengebracht werden.

In jedem Behandlungszimmer sowie in den Aufbereitungsräumen hängen gut erreichbare Desinfektionsmittelspender, dessen Inhalt das Team bei jedem Eintritt in die jeweiligen Räume nutzt.

Eine weitere wichtige Hygienemaßnahme ist die Trennung einzelner Arbeitsbereiche in den Aufbereitungsräumen in rein, unrein und steril.

Dafür muss gewährleistet sein, dass Labor und Hygieneräume über eine entsprechende Größe und technische Ausstattung verfügen. Diese Forderungen erfüllen wir alle.

Instrumentenhygiene und Aufbereitung

Wenden wir uns nun unserem Handwerkszeug zu. Also Instrumenten und Geräten, die unmittelbar mit Blut und sonstigen Körperflüssigkeiten in Berührung kommen.

Hierzu gibt es seit dem Jahr 2006 vom Robert-Koch.-Institut (RKI) umfassend erstellt Hygienerichtlinien, die drei aufeinander abgestimmte Schritte beinhalten.

  1. Desinfektion: Die Vorschrift sagt hierzu, dass es genügt, die gebrauchten Instrumente in eigens dazu bereitgestellten Geräten maschinell zu säubern.Wir säubern die einzelnen Teile jedoch zusätzlich noch manuell, da trotz hochleistungsstarken Reinigungsgeräten, kleinste Reste von Arbeitsmaterialien immer noch an den Instrumenten anhaften können.
  2. Sterilisation: Nach dieser Prozedur gelangen die manuell und/oder maschinell gereinigten Instrumente, besonders die, die mit Blut in Berührung kamen, wie zum Beispiel Hand- und Winkelstücke, in den Autoklaven.Das ist ein Druckbehälter, der durch die Vernebelung von heißem Wasserdampf die desinfizierten Instrumente sterilisiert.
    Wie auch die Desinfektionsgeräte muss auch er regelmäßig gewartet und auf Kontamination überprüft werden.
  3. Freigabe von Instrumenten: In diesem letzten Schritt überprüft eine entsprechend geschulte Mitarbeiterin, ob die während der Aufbereitung ermittelten Prozessparameter mit allen gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen.Wenn das der Fall ist, gibt sie die Instrumente/ Medizinprodukte zur Wiederverwendung oder Lagerung frei. Dies bestätigt sie durch handschriftliche Dokumentation und mittels Unterschrift.Alle Instrumente werden anschließend in sterile Folien eingeschweißt und bis zur erneuten Verwendung an den dafür vorgesehenen Plätzen gelagert.

Hygiene ist mehr als sauber machen

Sie erkennen bereits anhand dieser kurzen Einführung in die zahnärztlichen Hygieneabläufe, dass Hygiene in der Zahnarztpraxis streng reglementierten und sinnvollen Abläufen folgt.

Und nur, wenn sich alle, die in der Praxis arbeiten, an diese Vorgänge halten, kann gewährleistet werden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen eingehalten werden.

Um das zu sichern, nehmen sowohl die Mitarbeiterinnen als auch die Zahnärzte an regelmäßigen Hygieneschulungen teil.

Ebenso unterliegt die Wartung und Kontrolle aller an der Hygienekette beteiligten Geräte genau festgelegten Plänen, die von der dafür verantwortlichen Mitarbeiterin überwacht und dokumentiert werden.

So gewährleisten wir Ihnen als unseren Patienten und auch uns als Ihren Behandlern einen sicheren Aufenthalt und eine ebenso sichere Behandlung in unseren Praxisräumen.

Bildnachweis: pro Dente e.V.